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Mindestgehälter und Lohnrichtwerte im Buchhandel im 2008

Die paritätische Kommission comedia/SBVV hat gemäss Gesamtarbeitsvertrag die Gehälter für 2008 ausgehandelt. Per 30.9.2007 betrug die Teuerung zum Vorjahr gemäss Landesindex für Konsumentenpreise 0,7%. Gemäss GAV erfolgt die Anpassung der Mindestjahresgehälter automatisch bis zu einer indexausgewiesenen Teuerung von 2%.

Mitglieder erhalten mit dem Begrüssungsschreiben einen GAV und können weitere Exemplare kostenlos bei Rebekka Bolzern, Regionalsekretärin Buch und Medienhandel (Tel.  044 245 80 48, rebekka.bolzernanti spam bot@comediaanti spam bot.ch) bestellen. Nicht-Mitglieder erhalten den GAV für 20.- Fr. (inkl. Porto).


Mindestgehälter


  • Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 1. Jahr nach der Berufslehre: 3'670.- Fr. im Monat oder 47'710.- Fr. im Jahr. Im 4. Jahr nach der Berufslehre: 4'000.- Fr. im Monat oder 52'000.- Fr. im Jahr.
  • Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Vom 1. bis 3. Praxisjahr 3'450.- Fr. im Monat oder 44'850 Fr. im Jahr. Ab dem 4. Anstellungsjahr haben nicht buchhändlerisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmerinnen (1. Jahr der Berufstätigkeit nach der Lehre).
  • Die PK empfiehlt, auch die Löhne über 4'500.- Fr. der Teuerung anzupassen.

Zuschläge für Haushaltvorstände


  • Weibliche und männliche Haushaltvorstände, die für den Ehepartner, für eigene Kinder und/oder zu unterstützende Personen unter 20 Jahren zu sorgen haben, erhalten auf das Mindestgehalt einen monatlichen Zuschlag von 200.– Fr. Dieser Zuschlag ist nicht indexgebunden.


Gültigkeit


Die oben aufgeführten Löhne gelten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008.