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comedia-Hilfsfonds

Im Fall der Fusion von comedia und GeKo soll unser Hilfsfonds für alle Mitglieder der Neuen Gewerkschaft geöffnet werden. Der Originalantrag wird hier aus rechtlichen Gründen (Beschwerdemöglichkeit) publiziert.

Antrag: Hilfsfonds nach der Fusion


Indirekt betroffen von der Fusion ist der Hilfsfonds. Bei diesem handelt es sich um eine Stiftung (also mit eigener Rechtspersönlichkeit). Gemäss Stiftungsurkunde ist die comedia-Geschäftsleitung gleichzeitig auch Stiftungsrat des Hilfsfonds (bis Dezember 2010 sind zusätzlich noch Rodolphe Aeschlimann und Jürg Walder Mitglieder dieses Gremiums – als ehemalige Vertreter des Hilfsfonds des Schweizerischen Lithographenbundes). Der Stiftungsrat entscheidet in allen die Stiftung betreffenden Angelegenheiten abschliessend (Art. 5 Stiftungsurkunde).
Der nun zu fällende Entscheid hat aber weitreichende Konsequenzen, sodass der Stiftungsrat seinen Beschluss auf einem basisdemokratischen Entscheid abstützen möchte. Es geht darum, dass der Hilfsfonds von comedia nach einer Fusion mit der GeKo für alle Mitglieder der Neuen Gewerkschaft zur Verfügung stehen wird, da wir nicht unterschiedliche Kategorien von Mitgliedern mit verschiedenen Ansprüchen schaffen wollen. Dieses Vorgehen entspricht jenem bei der Fusion zur comedia, als der Hilfsfonds der Gewerkschaft Druck und Papier für alle Mitglieder der comedia geöffnet wurde. Damit würden bezüglich Leistungen aus dem Hilfsfonds alle Mitglieder der Neuen Gewerkschaft gleich behandelt und gleiche Ansprüche geltend machen können.

Der Stiftungsrat des Hilfsfonds beantragt deshalb dem Kongress: Nach der Fusion mit der GeKo wird der Destinatärskreis des Hilfsfonds von comedia neu auf alle Mitglieder der Neuen Gewerkschaft ausgeweitet. Wird dieser Antrag vom Kongress angenommen, so wird er entsprechend in unserer Mitgliederzeitung «m» veröffentlicht.

Gleichzeitig wird jedes Mitglied darauf aufmerksam gemacht, dass es gegen diesen Kongressbeschluss Beschwerde einreichen kann. Allfällige Beschwerden würden dem Bundesamt für Sozialversicherungen zur Beurteilung unterbreitet.

Für den Stiftungsrat:
Danièle Lenzin, Roland Kreuzer