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Wir sagen Nein zum Rentenklau am 7. März 2010

Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes der Pensionskasse

Am 7. März können wir mit einem Nein an der Urne unsere Renten gegen Diebstahl sichern. Geht es nach dem Willen der rechten und bürgerlichen Mehrheit in Bundesrat und Parlament sowie der Versicherungsgesellschaften, würden 3,5 Millionen Arbeitnehmende, welche einer Pensionskasse angehören, Renteneinbussen in der Höhe von bis zu Zehntausenden von Franken erleiden. Diese Kürzung ist unzumutbar, unnötig und dient nur zur Profitsteigerung der Privatversicherungen.
Dagegen haben wir Gewerkschaften das Referendum ergriffen.
Helft mit, diesen Rentenklau zu stoppen: Stimmt NEIN am 7. März 2010!

Die Nein-Parole haben bis zum 27. Februar gefasst:
SP, Grüne, CSP, SD, SGB, KV Schweiz, Syna, SEV, Vasos, Kleinbauern, Agile, Auto-Partei; CVP Frauen, Zürich, Genf, Aargau und Solothurn; CSP Obewerallis; EVP Graubünden und Genf; GLP Thurgau; BDP Aargau; EDU Glarus; SVP Schwyz, St. Gallen, Obwalden, Unterwallis, Nidwalden.

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Abstimmungsfest in Bern am 7. März

Am 7. März wollen wir in Bern gemeinsam die Resultate der Kantone verfolgen und hoffentlich feiern. Ab 12 Uhr ist im ersten Stock des Unia-Hauses Egghölzli an der Weltpoststrasse in Bern (Tram 3 Richtung Saali, Haltestelle Egghölzli) das Abstimmungsstudio geöffnet. Kommt möglichst zahlreich an dieses Fest des Bündnisses gegen den Rentenklau.

Jung und Alt sagen Nein zum Rentenklau

Am 4. Februar hat das „Generationenkomitee: Jung und Alt gegen Rentenklau“, in Bern an einer Medienkonferenz seine Argumente für ein Nein am 7. März dargelegt. Mit einer Aktion auf dem Bundesplatz hat es gezeigt, dass alle Generationen am gleichen Strick ziehen und dass Jung und Alt gemeinsam die unzumutbare und unnötige Rentensenkung bei den Pensionskassen ablehnen.

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Den Gewinn den RentnerInnen

Herbert Brändli ist eidgenössisch diplomierter Pensions- versicherungsexperte. Der ausgewiesene Fachmann ist klar gegen eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes. Wir fragten ihn, weshalb.

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Was ist eigentlich der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz legt den Prozentsatz fest, der bei der Umrechnung des Alterskapitals in eine jährliche Altersrente zur Anwendung kommt. Für die obligatorische berufliche Vorsorge gilt ein Mindestumwandlungssatz.

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Wie gross soll der Kuchen sein?

Dank ihrem 10-Millionen-Budget pflastern die Arbeitgeber zurzeit sämtliche Schweizer Städte mit ihrem Kuchen-Plakat zu, das uns weismachen will, dass unsere Renten aus der 2. Säule in Gefahr sind. Die Berechnungen von Jacques Grivel beweisen, dass der Kuchen längerfristig weiterwachsen wird und allen eine anständige Portion garantiert ist.

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SGB: Voodoo-Ökonomie auf Kosten der Versicherten

Wirtschaft will mit aller Kraft die Renten senken

Economiesuisse, die Kampagnenorganisation der Schweizer Wirtschaft, hat am 6. Januar ihr Ziel für die Abstimmung vom kommenden 7. März verkündet: „Im Verhältnis zur steigenden Lebenserwartung und den Renditen auf dem Kapital in der Pensionskasse sind die heutigen Renten zu hoch.“ Die Wirtschaftsverbände würden sich darum mit aller Kraft für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes einsetzen.

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Rentenklaurechner
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Anlässlich der 1. BVG-Revision vom 01.01.2005 wurde der Umwandlungssatz  – erstmals seit der Einführung des BVG vor 25 Jahren – von 7,2% auf 6,8% gesenkt.
Eine weitere Kürzung des Umwandlungssatzes auf 6,4% noch vor Ablauf der zehnjährigen Übergangsphase ist unglaubwürdig und schadet der beruflichen Vorsorge. Die berufliche Vorsorge ist eine langfristige Angelegenheit. Die Finanzkrise und die damit verbundene kurzfristige Schwankung der Aktienmärkte darf nicht zu überstürztem Handeln zulasten der BezügerInnen von BVG-Minimalrenten führen.

Rolf Müller, Geschäftsführer der Pensionskasse Freelance der Mediengewerkschaft comedia