Sechs gute Gründe gegen die Rentensenkung
1. Die Rentensenkung ist unzumutbar
Mit der AHV und Pensionskasse zusammen sollen alle im Alter «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» fortsetzen können. Dieser Grundsatz ist durch die Rentenkürzung bedroht. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften! Denn: Ein Leben in Würde wäre im Alter nicht mehr gesichert. Alle wären von der Senkung der Renten betroffen:
- Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, die nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestvorschriften des BVG versichert sind, benötigen die monatlichen Rentenzahlungen für den täglichen Bedarf. Ihre Kaufkraft darf mit einer Rentensenkung nicht weiter gesenkt werden.
- Leute mit mittleren und höheren Einkommen sind in der Regel besser versichert, als es das gesetzliche Minimum vorsieht. Weil der Mindestzins und der Mindestumwandlungssatz für den überobligatorischen Bereich nicht gelten, haben einige Pensionskassen in diesem Bereich bereits in den letzten Jahren massiv gekürzt. Wenn der Umwandlungssatz nun auch noch im obligatorischen Bereich gekürzt wird, zahlen sie doppelt!
- Auch Rentnerinnen und Rentner sind aus guten Gründen gegen den jüngsten Rentenklau: Wenn wir heute die Senkung der Renten von zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern nicht verhindern können, dann werden wir morgen die Renten der aktuellen Rentnergeneration nicht verteidigen können!
2. Mehrere Zehntausende von Franken Rentenverlust auf jeder Rente - Die Renten der Arbeitnehmenden wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrmals gesenkt. 2003 beschloss das Parlament im Rahmen der 1. BVG-Revision, den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Die damalige Begründung: Die zunehmende Alterung der Bevölkerung mache eine Anpassung notwendig. Die Gewerkschaften haben damals kein Referendum ergriffen. Wir wehren uns aber dagegen, dass jetzt mit der gleichen Begründung die Renten auf Vorrat weiter gesenkt werden.
- Seit 2003 wurde der Mindestzinssatz für die Verzinsung des Altersguthabens in mehreren Schritten von 4 Prozent auf heute nur noch 2 Prozent gesenkt. Als Begründung wurde jeweils die schlechte Situation an den Börsen angeführt. Aber während die Börse hohe Rendite einbrachte, wurde der Mindestzinssatz nicht angehoben. Damals argumentierten die Versicherungsgesellschaften, dass der Mindestzins ja auch in Situationen mit tieferer Rendite gelte. Sobald die Renditen dann sanken, "vergassen" die Versicherer diese Begründung wieder und setzten eine Herabsetzung durch.
3. Pensionskassen sind kein Selbstbedienungsladen für Privatversicherungen - Treibende Kräfte hinter der wiederholten Rentensenkung sind die Versicherungsgesellschaften. Von den rund 3,5 Millionen Arbeitnehmenden, die in der Schweiz einer Pensionskasse angehören, sind rund die Hälfte (1,8 Millionen) bei einer der zwölf Versicherungsgesellschaften angeschlossen, die im BVG-Geschäft tätig sind. Sogar 2008, als die Börse ins Bodenlose fiel, haben noch mehr als die Hälfte der Versicherungen, die im BVG-Geschäft tätig sind, Geld verdient. Auch das ist ein offensichtlicher Beweis, dass der aktuelle Umwandlungssatz nicht zu hoch ist.
- Die Axa Winterthur erzielte zum Beispiel einen Gewinn von 150 Millionen Franken, die Zurich Financial immerhin 16 Millionen Franken. Eine Versicherung hat massiv verloren - die Swiss Life, die im Jahr 2008 Milliarden an Sparbeiträgen der Versicherten mit hochriskanten Anlagen in den Sand gesetzt hat. Alle Versicherungen zusammen wiesen Ende 2007 Aktien und Beteiligungen an Hedge Funds im Wert von 15,4 Milliarden Franken in ihren Bilanzen aus. Ende 2008 waren es noch 7,4 Milliarden. Milliarden von Franken unserer Pensionskassengelder wurden mit hoch riskanten Anlagen vernichtet. In den Jahren davor haben alle Versicherungen gross Kasse gemacht: Die zwölf Versicherungen, die im Geschäft der beruflichen Vorsorge tätig sind, haben so im Jahr 2007 700 Millionen Franken Gewinn in die eigene Tasche gesteckt. Im Gegensatz dazu geben die Pensionskassen, die als unabhängige Stiftungen geführt werden, alle Gewinne an die Versicherten weiter.
- Und das ist noch nicht alles: Die Versicherungsgesellschaften verrechnen auch hohe Ver-waltungskosten: 1,3 Milliarden Franken oder 630 Franken für jeden Versicherten und jede Versicherte waren es 2007. Die Versicherungsgesellschaften verwalten gerade mal gut einen Fünftel der Altersguthaben aller BVG-Einrichtungen (130 Milliarden Franken von rund 600 Milliarden Franken), kassieren dafür aber die Hälfte aller Verwaltungskosten (1,3 Milliarden Franken von Total 2,6 Milliarden Franken). So zocken die Versicherungen die Arbeitnehmenden ab: Von den 20 Milliarden Sparbeiträgen der Arbeitnehmenden strichen sie 2007 mehr als 2 Milliarden Franken, also mehr als 10 Prozent, selber ein!
4. Die Versicherer versprechen weiterhin hohe Renditen - aber nur für Aktionäre - Die Versicherungsgesellschaften malen gegenüber der breiten Öffentlichkeit pechschwarz: Sie behaupten, die Pensionskassen müssten zu viele Rentengelder ausschütten, angesichts der tiefen Renditeerwartungen im Finanzmarkt.
- Die Aktionäre locken die Versicherungen hingegen mit hohen Renditeversprechungen. 16 Prozent Eigenkapitalrendite ist zum Beispiel das erklärte Ziel der Zurich Financial. Und für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, mit deren Sparguthaben die Versicherer ihre hohen Gewinne erwirtschaften? Für sie soll gemäss Versicherungen nicht einmal mehr eine durchschnittliche Rendite von 4 Prozent möglich sein. Das ist absurd. Und dennoch: Mit dieser Begründung – 4 Prozent Rendite sei nicht möglich – wollen die Versicherungen den Umwandlungssatz senken.
- Wessen Interessen die Versicherungen vertreten, zeigt sich auch deutlich bei der Verzinsung der Altersguthaben. Während ein guter Teil der Pensionskassen in den vergangenen Jahren den Arbeitnehmenden einen höheren Zins als den vom Bundesrat festgesetzten Mindestzins gewährten, verharrten die Versicherungsgesellschaften mehrheitlich auf dem Mindestzins an. Das erhöht die Gewinne der Versicherungsgesellschaften und ist schlecht für die versicherten Arbeitnehmenden.
5. Ungerechtfertigte Panikmache mit der Lebenserwartung
Wesentlich für die Berechnung des Umwandlungssatzes sind zwei Punkte:
- Erstens: Die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten zum Zeitpunkt der Pensionierung. Für die Zeit von der Pensionierung bis zum Tod muss das angesparte Alterskapital reichen.
- Zweitens: Die zu erwartende Rendite auf dem Sparkapital. Das Geld wird nur nach und nach ausbezahlt. Das noch nicht als Rente ausbezahlte Geld legt die Pensionskasse gewinnbringend an. In beiden Punkten malten die Versicherer bewusst schwarz, um den Umwandlungssatz zu senken. Kein Wunder: Je tiefer der Umwandlungssatz ist, umso mehr Geld bleibt beim Tod des Rentners oder der Rentnerin im Durchschnitt übrig, desto höher sind also die Gewinne der Versicherer.
- Zur Lebenserwartung: Die Versicherungen argumentieren heute bezüglich der Lebenserwartung nicht mit Tatsachen, sondern mit ihren eigenen höchst pessimistischen Annahmen. Sie rechnen, dass Rentnerinnen und Rentner im Durchschnitt nach der Pensionierung noch 23,8 Jahre leben, also im Schnitt 88 Jahre alt werden. Das Bundesamt für Statistik weist hingegen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 84 Jahren nach. Legt man die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zu Grunde, dann wäre auch heute noch ein Umwandlungssatz von 7,2 Prozent gerechtfertigt.
6. 68 Milliarden für die Banken, nichts für die Renten der Arbeitnehmenden - Fast über Nacht machte die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament eine Kehrtwende: Bisher lehnten sie Staatsinterventionen strikt ab und klagten bei jeder Gelegenheit über die hohen öffentlichen Ausgaben. Doch als die Schweizer Banken wankten, zauberten der Bundesrat und die Nationalbank im vergangenen Herbst 68 Milliarden Schweizer Franken hervor, um der UBS ihre Schrottpapiere abzunehmen. Doch dann war schon wieder Schluss mit der Grosszügigkeit.
- Als bei den Pensionskassen, die ihr Geld zum Teil mit den gleichen riskanten Spekulationen wie die Grossbanken in den Sand gesetzt haben, die Kapitalerträge zurückgingen, hat die Versicherungslobby im Parlament sofort die Senkung des Umwandlungssatzes durchgepeitscht. Das heisst: Die Verluste der UBS bezahlte der Staat. Die Verluste der Pensionskassen hingegen sollen nach dem Willen des Parlamentes und der Versicherungslobby die Arbeitnehmenden mit einer Rentensenkung bezahlen
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Je suis bien entendu opposée à une baisse du taux de la LPP. Ce serait punir, comme d'habitude, ceux qui n'y sont pour rien, dans ce cas-ci surtout les jeunes. Les cotisant-e-s n'ont pas le choix et aucun pouvoir de décision sur comment les caisses utilisent l'argent que leur est confié: si celles-ci prennent des risques pour augmenter leurs bonus ce n'est pas ceux qui cotisent qui doivent l'assumer. Et ce n'est pas comme si les caisses n'avaient plus d'argent, elles font juste moins de bénéfice.
Anne Dürr, libraire