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22.04.08

Thalia Bern baut um: Da bleibt kein Auge trocken

Seit März wird die Buchhandlung Thalia in Bern umgebaut. Ausser im Café bleibt der KundInnenservice aufrechterhalten. Wer weniger zum Einsatz kommt, soll kompensieren, Minusstunden aufbauen oder auf den Lohn verzichten. Der Bericht von einer Baustelle, auf der Personal und KundInnen viel Staub schlucken müssen.



So haben sich die Backoffice-Angestellten die Arbeit während des Umbaus nicht vorgestellt: Lärm, stinkende Dämpfe, Dreck auf den Büchern und dem PC, Hustenreiz und tränende Augen. Sogar die KundInnen haben Mitleid mit den Angestellten und beklagen sich selber über Hustenreiz, der noch zwei Stunden nach dem Besuch der Buchhandlung anhalte. Aber auch die anderen Angestellten sind mit Bücherschleppen, Zügeln der Gestelle und dem KundInnen-Nahkontakt arg gebeutelt. Da die verschiedenen Abteilungen irgendwo im Laden sind, finden die KundInnen nichts und stehen sich auf den Füssen. Da ist viel Humor und Geduld gefragt.

Nach Ladenschluss mögen die BuchhändlerInnen gar nicht mehr sprechen, so stark ist die Kehle ausgetrocknet vom Staubschlucken und vielen Erklären. Das meistgefragte Produkt ist aber in diesen Tagen nicht das Buch, sondern sind die Augentropfen, die die Angestellten benötigen.

Die Strapazen sind das eine. Sie haben Ende April – verläuft der Umbau nach Plan – ein Ende. Das andere sind die Arbeitszeiten während des Umbaus. Rund einen Monat vor Umbaubeginn wurde den Thalia-MitarbeiterInnen mitgeteilt, dass sie während der Umbauzeit weniger zum Einsatz kämen. Diese «Fehlzeiten» würden von ihren Überstunden abgezogen oder zum Aufbau des Minusstundenkontos benötigt. MitarbeiterInnen im Stundenlohn hätten, sofern sie nicht an bestimmten Tagen andere Arbeit leisteten, eine Lohneinbusse hinzunehmen. Diese Weisung stiess einigen Angestellten genau so sauer auf, wie die Dämpfe der Lösungsmittel, die beim Aufreissen des Bodens zur Anwendung kommen.

Streit wegen «Zwangsfreitagen»


Solche Strapazen und dann noch «Zwangsfreitage» ohne Lohn? Das konnten einige nicht glauben und folgten der Einladung der Personalkommission (Peko) zu einer Betriebsversammlung. Die Peko hatte dazu eingeladen, nachdem ein Gespräch mit der Filialleitung keinen Erfolg brachte. Obwohl gemäss Obligationenrecht «Fehlzeiten» bei einem Umbau, der mit weniger Personaleinsatz verbunden ist, das Risiko des Arbeitgebers sind, also später nicht von den ArbeitnehmerInnen nachgeholt werden müssen, beharrte die Filialleitung auf ihrer Weisung. Sie argumentierte, die Minusstunden würden durch die Jahresarbeitszeit aufgefangen.

Allerdings fehlt bei Thalia Schweiz eine schriftliche Regelung der Jahresarbeitszeit. Zwar existiert ein Brief aus dem Jahre 2003, der besagt, dass im Sommer bis zu 30 Minusstunden aufgebaut, die dann im Weihnachtsverkauf abgearbeitet werden sollen. Abgesehen davon, dass die Jahresarbeitszeit für 650 MitarbeiterInnen nicht per Brief geregelt werden kann, bezieht dieser Brief sich nur auf saisonale Schwankungen und eben nicht auf die Arbeitszeiten bei einem Umbau.

Beobachtung von oben

Abbeordert von der Personalleitung, musste ein Filialleitungsmitglied an der Betriebsversammlung teilnehmen und später rapportieren. Die Belegschaft verlangte aber Regeln, die die Anonymität der TeilnehmerInnen gewährleisteten, was zugesichert wurde. Die Versammlung beschloss, dass die Peko zusammen mit der Gewerkschaft ein weiteres Gespräch verlangen solle. Zudem müsse sofort ein Jahresarbeitszeit-Reglement ausgehandelt werden.

Rechtlich im Graubereich

Auch das zweite Gespräch zwischen der Leitung und den PersonalvertreterInnen führte nicht zum Erfolg. Im Gegenteil: Den Peko-Mitgliedern wurde plötzlich vorgeworfen, sie hätten gar nie ein Reglement verlangt. Dass aber sogar im MitarbeiterInnenhandbuch, auf dem die Arbeitsverträge basieren, auf Weisungen zur Handhabung der Jahresarbeitszeit verwiesen wird, lässt wohl nur einen Schluss zu: Entweder ist die Leitung derart mit der Expansion beschäftigt, dass sie die MitarbeiterInnen vergisst, oder aber sie will keine Regelungen, sondern die totale Flexibilisierung und damit den rechtlichen Graubereich.

Gegen Treu und Glauben


Mit dem Grundsatz von Treu und Glauben ist das Verhalten der Thalia-Leitung jedenfalls nicht vereinbar. Übrigens: Die Gewerkschaft musste bei den Gesprächen draussen bleiben. Die Filialleitung wollte comedia nicht dabei haben. Die nächste Versammlung wird zeigen, ob sich die MitarbeiterInnen damit zufriedengeben – und ob die Filialleitung dann nicht doch noch das Obligationenrecht respektieren will.

Danièle Lenzin, Zentralsekretärin Sektor Buch und Medienhandel

Magazin «m» 04/2008


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