Die Aufforderung zu einem Gespräch über die neuen Urheberrechtsverträge wurde von Matthias Geering, Chefredaktor der Basler Zeitung (BaZ), mit einem kürzest Brief abgelehnt. comedia empfiehlt der Freien weiterhin, die neuen Urheberrechtsverträge nicht zu unterzeichnen.
Die BaZ wurde in einem Brief von comedia und dem Berufs- verband impressum um ein Gespräch über die neuen Urheber- rechtsverträge für freie Mitarbeitende gebeten. Die neuen Verträge bedeuten eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Freien und können zu einer Be- drohung der beruflichen Existenz der freien Journalistinnen und Fotografen führen.
Matthias Geering lehnte ein Gespräch mit einer Delegation der Freien und Gewerkschaften umgehend ab. In einem Brief, bestehend aus mageren fünf Zeilen, liess er verlauten, dass er keinen Grund für ein Treffen und ein Gespräch sehe. Zuerst wolle er schauen, wer die neue Vereinbarung unterschreibe.
Starke Solidarität
Die Zahl der Freien, die nicht unterzeichnet haben, ist bedeutend und weiterhin zunehmend. comedia und impressum sind weitere Schritte am planen. Eine Initiative von Fotografinnen und Fotografen, die in verschiedenen Verbänden organisiert sind, verurteilt das Vorgehen der BaZ ebenfalls und fordert Matthias Geering nachdrücklich zu Gesprächen auf. Einer Stellungnahme, die comedia ebenfalls unterstützt, haben sich mittlerweile über 800 Sympathisanten aus der Bildbranche angeschlossen.
Sie kann weiterhin auf www.pressefoto.ch unterschrieben werden.
Signal an Verlage
Um ihre Zeitung zu produzieren, ist die Basler Zeitung auf freie Journalisten und Fotografinnen angewiesen. Mit einer starken Solidarität unter den Freien kann die schlechte Urheber- rechtsvereinbarung der BaZ verhindert werden. Gleichzeitig wird ein klares Signal an die Schweizer Verlage gesendet, dass die freien Medienschaffenden sich nicht alles gefallen lassen und für faire Arbeitsbedingungen zusammenstehen.
Empfehlung: Vorerst nicht unterschreiben!
Freie JournalistInnen und FotografInnen haben in den letzten Tagen ein Schreiben von der BaZ erhalten.
En passant werden den Freien damit im Rahmen eines Personalblattes einschneidende Änderungen der bisherigen Urheberrechtsregelung abgetrotzt. Mehrfachnutzungsrechte inner- und ausserhalb des Verlags sollen unentgeltlich an den BZM-Verlag abgetreten werden.
Der BaZ-Vertrag samt Begleitschreiben ist hier einsehbar für Schreibende und hier einsehbar für Fotografierende.
Wir empfehlen den Freien, den Vertrag in dieser Form wenn immer möglich nicht zu unterzeichnen.
Wer sich unter Druck fühlt, kann dem Verlag antworten, er/sie kläre die Sache noch ab, und so Zeit gewinnen. Wir stellen den Betroffenen auf Anfrage aber auch gerne eine Musterantwort zu.
Wir erstellen eine (vertrauliche) Mailingliste für künftige Infos betreffend der BaZ-Regelung. Wer diese Infos ebenfalls erhalten möchte, melde sich bitte bei Mischa von Arb.
Beinahe unbemerkt ist mit dem Gesetz zur Vermeidung von Schwarzarbeit eine Änderung eingeführt worden, die für freischaffende JournalistInnen negative Auswirkungen haben kann. So geschehen bei einzelnen Verlagen, die den Freien keine AHV-Beiträge mehr abrechnen wollten. Das Problem lässt sich aber einfach lösen.
Neu sind grundsätzlich alle Einkommen unter 2'200 Franken pro Jahr und Arbeitgeber von der AHV-Beitragspflicht befreit. Diese neue „Freiheit“ bringt den Freischaffenden aber nichts ausser drei einschneidenden Nachteilen: Die befreiten Einkommensteile werden später bei der Berechnung der AHV-Altersrente nicht berücksichtigt. Resultat ist eine tiefere Rente. Auch bei der Arbeitslosenversicherung und bei der Pensionskasse zieht man den Kürzeren: nur diejenigen Einkommen werden zum massgebenden Lohn gerechnet bzw. sind rentenbildend, für die vorher Beiträge entrichtet wurden.
Von sich aus müssen die Arbeitgeber auf kleinen Einkommen also keine AHV-Beiträge mehr abrechnen (analog auch keine ALV- und BVG-Beiträge). Wenn eine Freischaffende oder ein Freischaffender dies aber ausdrücklich verlangt, kann der Arbeit- bzw. Auftraggeber zur Abrechnung verpflichtet werden.
comedia empfiehlt den freien Medienschaffenden (die in aller Regel sozialversicherungsrechtlich unselbständig erwerbend sind), ihren Verlagen schriftlich (per Brief oder per E-Mail) folgende Mitteilung zu machen: „Ich ersuche Sie, von meinem Lohn/Honorar die AHV- und anderen Sozialversicherungsbei- träge abzurechnen, auch wenn dieser Lohn/dieses Honorar weniger als 2'200 Franken beträgt.“
Weitere Informationen können beim jeweiligen Regionalsekretariat bezogen werden.