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Die Forderungen Punkt für Punkt

Aufgrund der Beschlüsse der Branchenkonferenz der Grafischen Industrie und Verpackung vom 17. Mai und der Sitzung des erweiterten Sektorvorstandes vom 7. Juni präsentiert sich das Forderungspaket für die GAV-Verhandlungen im Herbst wie folgt:

Die Hauptforderungen


  • Reallohnerhöhung: Anhebung der Grundlöhne um 150 Franken jährlich per 1. Juli während der Dauer des GAV.
  • Minimallohnanpassung: Die vertraglichen Mindestlöhne sind wie folgt zu erhöhen: Gelernte 1. bis 4. Berufsjahr Fr. 4200.– (bisher: 3700.-); ab 5. Berufsjahr Fr. 4800.– (4375.–); Ungelernte 1. bis 4. Jahr nach Brancheneintritt Fr. 3700.–, (3300.–); ab 5. Branchenjahr Fr. 4100.– (3500.–). Jährliche Anpassung an die Teuerungsentwicklung aufgrund des Oktober-Indexes.
  • 13. Monatslohn für alle Lernenden. Eine Empfehlung allein genügt nicht mehr, die Verknüpfung mit Leistung und Verhalten ist willkürlich.
  •  Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrags: Der GAV ist vom Bundesrat schweizweit für allgemeinverbindlich zu erklären (AVE), das heisst: Der Vertrag muss für alle Betriebe und Beschäftigten gelten, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied des Unternehmerverbandes Viscom ist oder nicht.

Handlungsbedarf besteht auch in folgenden Punkten:
  • Sicherstellung der paritätischen Aus- und Weiterbildung.
  • Die Arbeitgeber sollen 80 % und die Arbeitnehmenden 20 % an die Prämien für die Krankentaggeldversicherung bezahlen.
  • Obligatorische Einsicht und Mitbestimmung beim Abschluss des betrieblichen Krankentaggeldvertrages.
  • Kündigungsschutz während der ganzen Dauer von Krankheit und Unfall.
  • 18 Wochen Mutterschafts- und vier Wochen Vaterschaftsurlaub.
  • Vertragliche Gleichstellung der Teilzeit- mit der Vollzeitarbeit.
  • Zusätzliche Ferienwoche für regelmässig in der Nacht arbeitende Personen.
  • Bezahlte Sprachkurse für Fremdsprachige.

Im Weiteren werden redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen bei diversen GAV-Artikeln verlangt. Im Rahmen des paritätischen Berufsamts soll über eine allfällige Anpassung der Stellenvermittlung und deren Umstellung auf eine Internetplattform diskutiert werden. Mit Viscom sollen konkrete Diskussionen und Verhandlungen über die Kontrolle des öffentlichen Beschaffungswesens auf kantonaler und nationaler Ebene geführt werden.