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JournalistInnen vor Gericht

Der Strafgesetzartikel 293 stellt Journalistinnen und Journalisten unter Strafe, die geheime oder vertrauliche Informationen aus Verwaltung und Politik veröffentlichen. Die Mediengewerkschaft comedia setzt sich dafür ein, dass der Geheimnisartikel als anachronistischer alter Zopf abgeschafft wird.

Am  17. April 2007 standen die «SonntagsBlick»-Journalisten Sandro Brotz, Beat Jost und Christoph Grenacher vor dem Militärgericht. Ihnen wurde vorgeworfen, ein Dokument des strategischen Nachrichtendienstes der Schweiz über einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums veröffentlicht zu haben. Das Militärgericht  sprach die drei Journalisten schliesslich vollumfänglich frei gesprochen. Das Urteil bricht mit einer langen Kette von Verfahren gegen Medienschaffende, die sich kritisch über Vorgänge im VBS und der Armee geäussert haben:

  • 2003 erwähnte der Bundeshauskorrespondent Urs Paul Engeler in der "Weltwoche" den ungefähren Standort eines geheimen Berner Regierungsbunkers. Er wurde daraufhin vom Militärgericht 4 zwar freigesprochen, musste aber gleichwohl eine Disziplinarbusse von 400 Franken bezahlen.
  • 2005 wurde der Bundeshauskorrespondent der "Basler Zeitung", Niklaus Ramseyer, von Armeechef Christophe Keckeis mit 700 Franken gebüsst, weil er über den Standort eines angeblich geheimen Bunkers der Baselbieter Kantonsregierung berichtete.
  • 2006 wurde der "SonntagsBlick"-Journalist Alexander Sautter vom Militärgericht zuerst zu 10 Tagen, dann zu 6 Monaten und schliesslich zu 20 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt, weil er die baulichen Mängel einer Luftwaffen-Kaverne in der Innerschweiz publik machte.
Es ist inakzeptabel, dass Zivilisten vor ein Militärgericht, sprich ein Sondergericht gestellt werden. Bestraft werden sollen nicht die Medienschaffenden, also jene, die aufdecken, sondern jene die vertuschen. Menschenrechte sind über Eigeninteressen eines Staates zu stellen.

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